Kosten
Die Verwicklung in eine gerichtliche Auseinandersetzung und auch schon ein außergerichtlicher Rechtsstreit können erhebliche Kosten verursachen. Hierzu informiere ich Sie gerne ausführlich in einem ersten Beratungsgespräch und beantworte jederzeit Ihre Fragen.
Nachfolgende Informationen bieten Ihnen einen ersten Überblick:
- Die Vergütung des Rechtsanwalts ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie richtet sich nach den gesetzlichen Gebührentabellen oder einer Vergütungsvereinbarung. Im Bereich der Vergütungsvereinbarung besteht die Möglichkeit, eine Abrechung als Pauschal- oder Zeithonorar vorzunehmen.
- Im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs kann unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Falles die im Einzelnen in Betracht kommende Vergütung besprochen werden.
- Um nicht mit der Beitreibung von fälligen Vergütungsforderungen Kapazitäten zu belasten, wird grundsätzlich ein Kostenvorschuss verlangt.